Herzlich Willkommen by www.cafe-relax.net
Würden Sie gerne auf diese Nachricht reagieren? Erstellen Sie einen Account in wenigen Klicks oder loggen Sie sich ein, um fortzufahren.

Herzlich Willkommen by www.cafe-relax.net

Das Multi Kulti Forum - Wir leben alle unter dem selben Himmel.....
 
StartseiteStartseite  GalerieGalerie  Neueste BilderNeueste Bilder  AnmeldenAnmelden  LoginLogin  
Neueste Themen
» Gegenstand eines Kulturkampfes
Der Prozeß in Ulm Uhr_076Fr Aug 15, 2008 7:48 pm von Admini-Mudschi

» Erste Festnahmen nach tödlichen Schüssen
Der Prozeß in Ulm Uhr_076Mi Aug 13, 2008 3:13 pm von Admini-Mudschi

» Die Gesichter der Integration
Der Prozeß in Ulm Uhr_076Mi Aug 13, 2008 12:47 pm von Admini-Mudschi

» USA hinterfragen Russlands Rolle in der Welt
Der Prozeß in Ulm Uhr_076Mi Aug 13, 2008 12:29 pm von Admini-Mudschi

» Karlsruhe erlaubt «Raucherclubs» in Bayern
Der Prozeß in Ulm Uhr_076Mi Aug 13, 2008 12:25 pm von Admini-Mudschi

» Russische Panzer rücken in Gori ein
Der Prozeß in Ulm Uhr_076Mi Aug 13, 2008 12:23 pm von Admini-Mudschi

» Der Hollerbusch (Holunder)
Der Prozeß in Ulm Uhr_076Di Aug 12, 2008 9:01 pm von Admini-Mudschi

» Kriegszustand in Georgien - Bomben auf Abchasien
Der Prozeß in Ulm Uhr_076Mo Aug 11, 2008 6:46 pm von Admini-Mudschi

» Brillenputztuch für Badarmaturen
Der Prozeß in Ulm Uhr_076So Aug 10, 2008 5:08 pm von Admini-Mudschi

Gästebuch
Click mich
Navigation
 Portal
 Index
 Mitglieder
 Profil
 FAQ (Häufig gestellte Fragen)
 Suchen
Mai 2024
MoDiMiDoFrSaSo
  12345
6789101112
13141516171819
20212223242526
2728293031  
KalenderKalender
Hello



1341`Abdulmuttalib Ibn `Abdullâh (r) berichtete, dass der Gesandte Allâhs (s) gesagt hat:"Amüsiert euch* und spielt Spiele**. Ich verabscheue jedwede Härte in eurer Religion."* ilhû (arab.): Imperativ Pl. von Zeit vertreiben** al`abû (arab.): Imperativ Pl. von spielen(Bayhâqî)
Palästinforum
......
Good Day
Die Zukunft hat viele Namen.Für die Schwachen ist sie die Unerreichbare,für die Furchtsamen ist sie die Unbekannte,für die Tapferen ist sie die Chance.
Peace

Hadith

1355 » Ibn `Amr (r) berichtete:>> Allâhs Gesandter (s) hat gesagt:"Wünsche deinem Nächsten Wohlergehen, so dass es auch dir wohl ergeht." <<(Bukhârî, Muslim)
Team
.....
Admini Mudschi
2.Admin Malidudu
Moddi Mara
Moddi Djamila
Votet hier
Listinus Toplisten
Orient Top 2008
Best of Kaffeejunkies
Dieters Topliste
Familie Top 100
Listinus Toplisten

Topliste
Die Top - Forenliste

! Islamjewels

Topliste mit Fairplay
Der Prozeß in Ulm 115x17redyellow
Hier bitte für mich voten !

 

 Der Prozeß in Ulm

Nach unten 
AutorNachricht
Admini-Mudschi
Little Admini-Muji
Little Admini-Muji
Admini-Mudschi


Weiblich
Anzahl der Beiträge : 1823
Ort : Aachen
Laune : Fantasivoll,neugierig
Anmeldedatum : 03.06.08

Der Prozeß in Ulm Empty
BeitragThema: Der Prozeß in Ulm   Der Prozeß in Ulm Uhr_076Mi Jun 18, 2008 10:30 am



Der Prozeß in Ulm
Vor 50 Jahren wurde das Urteil gegen die Angehörigen der faschistischen Mordeinheit »Einsatzgruppe Tilsit« gesprochen
Von Kurt Pätzold




Nach 60 Verhandlungstagen, in denen sie 184 Zeugen gehört hatten, sprachen die Richter im Landgericht Ulm am 19. August 1958 ihre Urteile gegen zehn Angeklagte. Sie lauteten auf Haftstrafen zwischen drei und 15 Jahren und wurden wegen eines Tatbestands verhängt, den das Gericht als »gemeinschaftliche Beihilfe zu gemeinschaftlichem Mord« bewertete. Diese Strafen wurden, um es vorweg zu sagen, nur zu einem Bruchteil verbüßt. Inzwischen sind die Verurteilten längst verstorben, der letzte 1988. Die Akten dieses Prozesses, der unter der Bezeichnung Ulmer Einsatzgruppen-Prozeß in der Justizgeschichte der Bundesrepublik einen besonderen Platz einnimmt, werden in Ludwigsburg verwahrt. Dort stehen sie der Forschung zur Verfügung. Kürzlich, als für eine Ausstellung, die anläßlich des 50. Jahrestages dieses Verfahrens stattfindet und derzeit noch im Stadthaus Ulm zu sehen ist, nach dafür geeignetem Material gesucht wurde, fanden sich auf dem Boden des dortigen Gerichtsgebäudes Tonbandaufnahmen von der vielstündigen Urteilsverkündung. Zur Überlieferung des Ereignisses gehört auch eine Filmsequenz von wenigen Minuten, die Teil eines »DEFA-Augenzeugen« war, der nach Prozeß­ende in den Kinos der DDR gezeigt wurde. Kameraleute hatten die Aufnahmen im Gerichtssaal ausnahmsweise machen können.

Kurzum: Es fehlt nicht an Quellen, mit denen Vorgeschichte und Verlauf des Gerichtsverfahrens rekonstruiert werden können. Das gilt auch für das Verbrechen, das sein Gegenstand war. Historiker und andere Publizisten haben beides mehrfach geschildert, jedoch dabei auch dazu beigetragen, daß mit den Jahren sich über das Geschehen ein leichter Schleier von silbernem Glanz gelegt hat. Das Ereignis in Ulm gilt als ein Wendepunkt im Umgang der Justiz des westdeutschen Staates mit der verbrecherischen Vergangenheit, die damals dreizehn Jahre zurücklag, eine Zeitspanne, die länger als die Diktatur im Zeichen des Hakenkreuzes gedauert hatte. Diese Jahre werden heute in einschlägiger Literatur auch als »Jahre des Verschweigens und Verdrängens« bezeichnet. Es sei, heißt es, »versäumt« worden, nach den Tätern zu fragen und zu fahnden. So sei nach dem Ende der von den Alliierten geführten Prozesse die strafrechtliche Ahndung der Naziverbrechen praktisch zum Erliegen gekommen.


Eine besondere Art Vergeßlichkeit

Das ist eine offenkundig merkwürdige Art von »Vergeßlichkeit«. Bis dahin hatte die »Ära Adenauer« bereits nahezu ein Jahrzehnt gedauert. In Bonn, der Hauptstadt des neu gegründeten Staates, regierte ein CDU-geführtes Kabinett. Das war mit der Restauration der kapitalistischen Zustände vollauf beschäftigt. Wer dem Lande eine andere, eine alternative Entwicklungsrichtung geben wollte, wurde nicht nur politisch bekämpft, sondern juristisch als Verfassungsfeind behandelt. Die Kommunistische Partei Deutschlands war seit dem 17. August 1956 wieder verboten und mit ihr andere antinazistische Organisationen. Wer ihre Tätigkeit dennoch fortsetzte, der beschäftigte die Geheimdienste und die Justiz. Die waren, was ihre personelle Zusammensetzung anlangte, auf diese Tätigkeit auch weitaus besser eingestellt denn auf die Ermittlung und Ahndung von Naziverbrechen.

Das war der Boden, auf dem Vergeßlichkeit wuchs. Zu seiner Entstehung hatte auch beigetragen, daß die US-Militärbehörden in Deutschland Personen, die von ihren Gerichten wegen schwerster Kriegs- und anderer Verbrechen zu Zeitstrafen verurteilt worden waren, vorzeitig freiließen. Im Mai 1958, da hatte der Prozeß in Ulm gerade begonnen, konnten die letzten Insassen das Kriegsverbrechergefängnis Nr. 1 der USA in Landsberg verlassen. Zu ihnen gehörte auch Martin Sandberger, Kommandeur eines SS-Einsatzkommandos, das im eroberten Gebiet der UdSSR die Juden ausgerottet hatte. Er war im Einsatzgruppen-Prozeß (siehe »Das Korps der Mörder«, jW-Thema v. 14.9.2007) zum Tode verurteilt, dann zu lebenslanger Haft begnadigt worden, die mit einem weiteren »Gnadenakt« endete. Nun, merkwürdiges zeitliches Zusammentreffen, wurde ein anderer Kommandeur einer Truppe vor Gericht gestellt, der des gleichen Verbrechens beschuldigt wurde. Der war obendrein zufällig hinter Gittern und vor die Gerichtsschranken gelangt. Jedoch besaß der Zufall auch seine Helfer. In diesem Falle gehörten dazu sowohl Zeitungsleute wie auch Juristen, ohne die das Verfahren gegen »Fischer-Schweder und andere« wohl kaum auf den Weg gebracht worden wäre. Und in einem gewissen Grad war es auch der Hauptangeklagte selbst, der das justitielle Geschehen in Gang setzte.

Bernhard Fischer-Schweder, so sein vollständiger Name, hatte im öffentlichen Dienst als Leiter eines Flüchtlingslagers bei Ulm gearbeitet. Diese Stellung war er nach der Entdeckung losgeworden, daß er zu seiner Person falsche Angaben gemacht hatte. Festgestellt wurde, daß der Mann im fernen Memel, jenem 1939 »heim ins Reich« geholten Gebiet, einem schmalen Grenzstreifen zwischen Ostpreußen und Litauen, Polizeidirektor gewesen war und einen höheren SS-Offiziersrang bekleidet hatte. Die bloße Feststellung allein hätte die Justiz noch nicht in Bewegung gesetzt. Doch Fischer-Schweder glaubte erreichen zu können, was anderen seinesgleichen vordem schon problemlos gelungen war: in den Staatsdienst wiederaufgenommen zu werden. Um das zu bewirken, beschritt er dreist den Klageweg. Nun erst, nachdem auch öffentlich gemacht wurde, wie unverfroren ein Mann mit solcher Vergangenheit glaubte, an sein Ziel gelangen zu können, kam – wie man so sagt – eins zum anderen. Er wurde am 3. Mai 1956 verhaftet.

Die Ermittlungen, zunächst auf eine Person konzentriert, weiteten sich in dem Grade mehr und mehr aus, wie ein Bild von deren verbrecherischer Tätigkeit und seinen Komplizen entstand. Schließlich befanden sich zehn Männer hinter Schloß und Riegel, die in mehreren Bundesländern ermittelt und ergriffen worden waren. Gegenstand der Anklage war, daß sie 1941 unter dem Kommando des Memeler Polizeidirektors und weiterer Vorgesetzter gemeinsam eine tiefe Blutspur auf dem Boden Litauens gezogen hatten. Mit einer Ausnahme, der eines litauischen Kollaborateurs, der arbeitslos war und von der Fürsorge lebte, gingen alle Berufen nach, die ihnen ein geregeltes Auskommen im Lande des Wirtschaftswunders sicherten. Das waren ihre Tätigkeiten zum Zeitpunkt ihrer Verhaftung: Handelsvertreter, Wirtschaftsjurist bei einer Versicherung, Verwaltungsangestellter in einem Landratsamt, Buchhalter, kaufmännischer Angestellter, dazu ein Optikermeister und ein Schuhmacher sowie ein Kriminalsekretär bei der Kripo in Nordrhein-Westfalen.

Bevor sie in jener speziellen Einheit, die den Namen »Einsatzkommando Tilsit« erhalten hatte, über die Grenze nach Litauen zogen, hatten sie bereits mehrere Jahre Erfahrung im Dienste der Polizei, der Geheimen Staatspolizei (Gestapo) und des Sicherheitsdienstes der SS hinter sich und in diesen Organisationen, in die sie bis auf einen erst im Nazistaat eingetreten waren, Karrieren gemacht oder Beförderungen erfahren. Zumeist waren sie auch Mitglieder der NSDAP. Einer mit dem Eintrittsdatum 1925 gehörte zu den »alten Kämpfern«. Jeweils zwei hatten sich 1930 und 1931 bzw. 1933 der Hitlerpartei angeschlossen. Kurzum: Sie zählten alle zu jener Masse von Naziaktivisten, die dem System seine Stabilität verliehen und ohne deren Haltung und Aktion es in Deutschland und weit über dessen Grenzen hinaus nicht hätte anrichten können, was Millionen den Tod brachte und weitere Millionen in namenloses Elend stürzte. Diese Masse ist in der Bundesrepublik mit der Einordnung in die Kategorie der »Mitläufer« oder der »Minderbelasteten« davongekommen. Und das hätte auch für diese zehn gegolten, wäre in ihrer Tätigkeit im Juni 1941 nicht eine Wende eingetreten.

Nach oben Nach unten
https://lunahs-place.forumieren.com
Admini-Mudschi
Little Admini-Muji
Little Admini-Muji
Admini-Mudschi


Weiblich
Anzahl der Beiträge : 1823
Ort : Aachen
Laune : Fantasivoll,neugierig
Anmeldedatum : 03.06.08

Der Prozeß in Ulm Empty
BeitragThema: Re: Der Prozeß in Ulm   Der Prozeß in Ulm Uhr_076Mi Jun 18, 2008 10:31 am

Garsden, 24. Juni 1941


In der Gestapostelle Tilsit traf am Tage des Überfalls auf die Sowjetunion der von Reinhard Heydrich mit dem Befehl über die Einsatzgruppe A betraute Dr. jur. Walter Stahlecker ein und forderte dessen Leiter Hans Joachim Böhme, einen Juristen, Regierungsrat und SS-Sturmbannführer, auf, einen Trupp zu bilden, der als Bestandteil dieser Einsatzgruppe und zu deren Entlastung und Ergänzung jenseits der Grenze einen Streifen eroberten Landes sichern, dort die Juden vernichten und Funktionäre der sowjetischen kommunistischen Partei und des Staates liquidieren sollte. So würde Stahleckers Großgruppe in der Lage sein, sich dort nicht aufzuhalten und der nordwärts vorstürmenden Heeresgruppe auf den Fersen zu bleiben. Dieser Auftrag und seine Annahme bildeten die Geburtsstunde der »Einsatzgruppe Tilsit«, die aus Angehörigen der Gestapo, des Sicherheitsdienstes und vor allem der Polizei im nahen Memel formiert wurde und die der Tilsiter Gestapo-Chef und der Memeler Polizeidirektor gemeinsam leiteten, jene beiden Männer, die 17 Jahre später in Ulm die Hauptangeklagten wurden.

Das Morden begann am 24. Juni in dem grenznahen Ort Garsden. Dort wurden 200 Männer, Juden, und eine Frau mit Infanteriewaffen niedergemacht. Das war der Beginn eines mehrere Monate dauernden Massakers, das die Einheit von Ort zu Ort verrichtete. Wie üblich wurde darüber in Erfolgsmeldungen exakt Rechenschaft abgelegt. Sie waren überliefert. Der Staatsanwaltschaft und den Richtern fehlte es nicht an dokumentarischem Material, wohl aber an Zeugen der Anklage, denn von den Verfolgten waren nur wenige den Mördern entkommen und noch geringer war die Zahl jener, die aus eigenem Wissen von den Untaten berichten konnten. Einige konnten dennoch aufgespürt werden. Durch ihre Aussagen wurde das Bild von den grausigen Ereignissen wiederbelebt, das schon ein Jahrzehnt vorher im Prozeß eines US-amerikanischen Militärgerichtshofes und 1945/1946 im Nürnberger Hauptkriegsverbrecher-Prozeß – und dort ebenfalls anhand von Dokumenten und Zeugenaussagen – entrollt worden war: Männer, Frauen, Kinder werden aus ihren Behausungen gerissen, in Kolonnen außerhalb der Ortschaft auf eine Wiese oder an einen Waldrand getrieben, müssen Gruben ausheben, vor die sie sich dann, nachdem sie nach allem Verwertbaren gefleddert worden sind, gruppenweise aufzustellen haben, um niedergeschossen zu werden.

Das war das Hand- und Tagewerk dieser »Tilsiter«. Die Zahl ihrer Opfer wird vom Gericht mit mehr als 5000 beziffert, und für jeden der Angeklagten wird errechnet, an wie vielen Tötungen er beteiligt war. Zu den Umgebrachten gehören auch Juden, die sich erst kürzlich aus dem Reich über die Grenze begeben und so dem Zugriff der Judenverfolger entzogen hatten. Dieser 24.Juni 1941 wird zum Tag, an dem das geschichtlich beispiellose Verbrechen des Massenmords an den europäischen Juden begann, für das sich auch in Deutschland der verfremdende Begriff »Holocaust« eingebürgert hat. Es setzte sich in Hunderten Städten und Dörfern der UdSSR, in Chelmno in Polen, das die Deutschen in Kulmhof umbenannt hatten, in Jugoslawien, in Auschwitz, Treblinka und an vielen weiteren Orten fort, und wenn seine Organisatoren an ihr Endziel nicht vollständig gelangten, so war das ein Verdienst der alliierten Befreier, an deren Tempo auf dem Weg zum Sieg die sowjetische Armee den Hauptanteil hatte.
Ausflüchte und Argumente
Angesichts der Beweislage konnte es im Gerichtssaal in Ulm nicht mehr um einen Streit um Fakten gehen, sondern einzig um deren juristische Bewertung. Die beteiligten Juristen bezogen dazu drei Standpunke. Die Verteidiger reklamierten für ihre Mandanten den »Befehlsnotstand«. Das war keine neue Idee. Damit war bereits in den Nürnberger Prozessen vergeblich operiert worden. Daß es sich bei den erteilten Befehlen erkennbar um solche verbrecherischen Charakters gehandelt hatte, gab den Ausschlag für die Zurückweisung dieser Ausflucht. Denn niemand, der sich an den Massakern beteiligte, konnte angesichts seines Vis-à-vis auch nur einen Moment daran zweifeln, daß sein Handeln durch kein Gesetz gerechtfertigt war, geschweige denn sich im Einklang mit internationalen Rechtsnormen befand.

Die Anklage erblickte in den Angehörigen des »Tilsiter Einsatzkommandos« Täter und Mittäter und verlangte, das dafür vorgesehene Strafmaß – lebenslange Haft. Dem schlossen sich die Richter nicht an. Sie erklärten, die Angeklagten seien ohne eigenes Tatinteresse gewesen und kategorisierten sie als »Beihelfer« derer, die dieses Interesse besessen hätten. Diese Einstufung stand auch in deutlichem Kontrast zu den Karrieren, welche vor allem die beiden Hauptangeklagten machten, nachdem die »Einsatzgruppe Tilsit« ihren mörderischen Auftrag beendet hatte. Der Tilsiter Gestapo-Chef Böhme brachte es bis zum Kommandeur der Sicherheitspolizei (KdS) und des SD in Rowno und Shitomir in der Ukraine. Fischer-Schweder kam als SS-Polizei-Führer nach Charkow (Ukraine), wurde dann aber nach einem Disziplinarverfahren bis Kriegsende in die Waffen-SS kommandiert, wo er zuletzt Chef einer Kompanie in der SS-Panzerdivision »Hitlerjugend« war.

Die vom Gericht vorgenommene Herabstufung von Tätern zu Gehilfen entsprach der in der Bundesrepublik vorherrschenden Sicht auf die Nazijahre, die auf die weithin akzeptierte Entlastungsformel »Ich bin’s nicht – Adolf Hitler ist es gewesen« hinauslief. Auch die Ulmer Richter reduzierten die Tätergruppe auf drei Personen, Tote obendrein. Himmler, der sich nach seiner Gefangennahme das Leben genommen, Heydrich, den eine tschechische Widerstandsgruppe getötet, und natürlich Hitler, der sich im Bunker der Reichskanzlei aus Leben und Verantwortung geschlichen hatte. Diese Urteilsbegründung kritisierten und karikierten schon Zeitgenossen mit dem Bemerken: Ein Täter und Millionen Helfer. Vor allem aber war die richterliche Mißdeutung des Sachverhalts folgenreich für weitere Prozesse, in denen sich Gerichte diese Argumentation zu eigen machten, so daß die Angeklagten immer wieder glimpflich davon kamen.
Die Gründung in Ludwigsburg
Indessen zeitigte der Prozeß in Ulm eine weitere Folge. Durch ihn war eine Feststellung erhärtet worden, die dem ersten DEFA-Film seinen Namen gegeben hatte: »Die Mörder sind unter uns« (1946). Das Verfahren wurde zum Anstoß für die Gründung einer denkwürdigen Einrichtung. Die Justizminister der Länder beschlossen auf eine Initiative Baden-Württembergs hin die Schaffung der »Zentralen Stelle der Landesjustizverwaltungen zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen«. Zu ihrem Sitz wurde Ludwigsburg bestimmt, eine Wahl, die von gut situierten Bürgern der Stadt, deren Bekanntheitsgrad sich auf das dort in der ersten Hälfte des 18. Jahrhunderts errichtete Residenzschloß der württembergischen Herzöge gründet, nicht eben begrüßt wurde. Die Einrichtung, die ihre Arbeit noch vor Jahresende 1958 begann, erinnerte sie doch deutlich an eine Vergangenheit, deren Verdrängung auch hier weit gediehen war.

Das juristische Kernpersonal der Zentralen Stelle bildeten delegierte Juristen aus den Bundesländern. Ihr Auftrag war klar umrissen. Sie sollten dem Chaos der getrennten und unverbundenen Ermittlungen wegen Naziverbrechen ein Ende machen, einem Zustand, der vor allen denen zugute kam, die bis dahin den Anklägern entkommen waren. Ursprünglich war daran gedacht, der Einrichtung den Charakter einer eigenen Staatsanwaltschaft zu geben und sie dadurch zu ermächtigen, Anklageschriften zu verfertigen und sie den jeweils zuständigen Gerichten vorzulegen, damit diese das Hauptverfahren eröffneten, in dem dann Ludwigsburger Experten als Ankläger hätten agieren können. Dieser Gedanke wurde verworfen und die Zentrale Stelle darauf beschränkt, Vorermittlungen anzustellen und deren Ergebnisse dann den jeweiligen Staatsanwaltschaften zuzuleiten, die dieses Material dann erst beurteilen und entscheiden konnten, ob und wann sie ihrerseits in Aktion traten. Mithin war der Fortgang der Strafverfolgung dem Interesse und Eifer der Juristen am jeweiligen Ort anheimgegeben, unter Umständen auch von deren momentaner Arbeitsbelastung abhängig gemacht.

Diese Regelung wird heute in der Literatur als eine »Fehlkonstruktion« bezeichnet, was sich nicht bestreiten läßt, vergleicht man die Zahl der Ludwigsburger Ermittlungen mit jener der tatsächlich erhobenen Anklagen und diese dann womöglich noch mit den tatsächlich ausgesprochenen Verurteilungen. Nur ist mit der bloßen Feststellung einer mißglückten Konstruktion wenig gesagt und nichts erklärt. An einen bloßen Zufall läßt sich angesichts der Kompetenz der entscheidenden Justizminister nicht glauben und ebensowenig daran, daß sie einzig Ausfluß der Eitelkeit von Landesregierungen und des Interesses der regionalen Staatsanwaltschaften war, von ihren Claims nichts abzutreten. Wie es in den Gerichten und Staatsanwaltschaften der Bundesrepublik damals personell aussah, war den entscheidenden Justizministern kaum verborgen. Sie vermochten sich darüber auch anhand von Forschungen und daraus hervorgegangenen Publikationen zu unterrichten, die in der DDR erschienen waren.

Unter diesen Bedingungen und angesichts ihres begrenzten Wirkungsgrades verdienen die in Ludwigsburg unternommenen ausdauernden Anstrengungen umso mehr Hervorhebung. Sie setzten schon in den frühen Jahren der Zentralen Stelle ein, zu deren erstem Leiter der in Ulm Anklage erhebende Oberstaatsanwalt Erwin Schüle bestellt worden war. Von dem war bekannt, daß er selbst der NSDAP als Mitglied angehört hatte, was weder für seine Rolle in Ulm noch für seine nachfolgende Ernennung eine Rolle gespielt und ihn auch nicht veranlaßt hatte, im Moment seines Aufstiegs an die Spitze einer so herausragenden und auch befeindeten Institution seine Vergangenheit eingehender zu durchleuchten. Dann wurde doch bekannt, daß er sich dem Nazisystem tiefer verbunden hatte, als von ihm bis dahin eingestanden. Mit den verschwiegenen Tatsachen konfrontiert, erwies er sich als aus keinem anderen Holze denn die vielen Nazis, die allesamt keine »richtigen« gewesen sein wollten. Seine aus dem Jahre 1937 herrührende NSDAP-Mitgliedschaft sei angeblich auf der Stufe bloßer Anwartschaft steckengeblieben und fiele in die Kategorie Jugendsünden. Doch blieb da seine Zugehörigkeit zur SA. So hatte der Mann, der es im Kriege bis zum Oberleutnant gebracht hatte und hinter dem Jahre sowjetischer Kriegsgefangenschaft lagen, seinen Posten freizumachen. Seinen Nachfolgern Adalbert Rückerl, der die Stelle mehr als zwei Jahrzehnte leitete, und Alfred Streim, der 1984 an deren Spitze trat, die auf ihrem Spezialgebiet auch mit Publikationen und in anderer Weise vielfach öffentlich aufklärend wirkten, gebührt Platz und Gedenken in der Geschichte der Justiz ebenso wie in jener der Geschichtswissenschaft. Ohne ihre und ihrer Mitarbeiter Arbeit wären Täter nicht ermittelt worden, manche Verfahren nicht in Gang gekommen.

Die Aussage, daß der Ulmer Prozeß, mit dem zeitgleich auch Verfahren gegen andere NS-Täter, so wegen Tötungsverbrechen in Konzentra­tionslagern und an nach Deutschland verschleppten ausländischen Zwangsarbeitern stattfanden, jedoch eine generelle Wende hin zu Entschlossenheit und Konsequenz der Strafverfolgung von NS-Verbrechen bedeutet hätte, wird sich ohne erhebliche Einschränkungen nicht aufrechterhalten lassen – so sehr dieses Bild auch in das größere hineinpassen mag, daß die Bundesrepublik, frühe »Versäumnisse« korrigierend und hinter sich lassend, ins Mannesalter geraten, nun ein richtiger und der einzige antinazistische deutsche Staat geworden sei. Dagegen spricht auch die weitere Lebensgeschichte der in Ulm 1958 Verurteilten. Der erste von ihnen wurde im Mai des darauffolgenden Jahres entlassen. 1960 wurden fünf auf freien Fuß gesetzt. 1961 kam ein weiterer frei, dem 1660 Hafttage, also mehr als viereinhalb Jahre, erlassen worden waren. Ein anderer wurde, nach dem Scheitern seines Berufungsverfahrens, erst 1961 gefangengesetzt und im Jahr darauf entlassen. Ein einziger, Hans-Joachim Böhme, verbrachte zehn Jahre im Gefängnis.



Die Mörder sind unter uns. Der Ulmer Einsatzgruppen-Prozeß 1958. Die Ausstellung läuft bis 13. Juli 2008 im Stadthaus Ulm. Informationen unter www.hdgbw.de. Zur Ausstellung ist ein Katalog erschienen: Redaktion Sabrina Müller, 96 S., 9,80 Euro

Nach oben Nach unten
https://lunahs-place.forumieren.com
 
Der Prozeß in Ulm
Nach oben 
Seite 1 von 1

Befugnisse in diesem ForumSie können in diesem Forum nicht antworten
Herzlich Willkommen by www.cafe-relax.net :: Politik & Gesellschaft :: Prozesse & Urteile-
Gehe zu: