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 Urteil in Celle-Internet-Dschihadist muss ins Gefängnis

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BeitragThema: Urteil in Celle-Internet-Dschihadist muss ins Gefängnis   Urteil in Celle-Internet-Dschihadist muss ins Gefängnis Uhr_076Do Jun 19, 2008 9:37 pm

Aus seiner Sympathie für Gotteskrieger machte ein 37-jähriger Iraker keinen Hehl: Er verbreitete Videobotschaften und Reden von Anführern der Al Qaeda im Internet. Dafür geht er nun ins Gefängnis.

Erstmals hat ein deutsches Gericht die Verbreitung von Hetzbotschaften und Gewaltaufrufen des Terrornetzwerks Al Qaeda im Internet mit einer Haftstrafe geahndet. Der Staatsschutzsenat am Oberlandesgericht Celle verurteilte am Donnerstag einen 37-jährigen Iraker zu drei Jahren Gefängnis wegen Werbens um Mitglieder für eine terroristische Vereinigung in 22 Fällen.


Urteil in Celle-Internet-Dschihadist muss ins Gefängnis 247172

Der Iraker kurdischer Abstammung hatte eingeräumt, Videobotschaften und Reden von Al Qaeda-Rädelsführern über einen allgemein zugänglichen Internet-Chatroom verbreitet zu haben. Damit habe er gezielt Kämpfer für den Dschihad (Heiliger Krieg) gewinnen wollen, begründeten die Richter ihre Entscheidung.

Der in Georgsmarienhütte bei Osnabrück lebende Flüchtling hat dem Urteil zufolge in den Jahren 2005 und 2006 in einem islamistischen Internet-Chat Sammlungen von Video- und Audiobotschaften von Osama bin Laden und Abu Mussab al Sarkawi durch Weitergabe von Internet-Links zugänglich gemacht. In einigen Fällen spielte er Botschaften der Al-Qaeda-Führer auch in dem von den deutschen Behörden überwachten Chat ab.

Al Qaeda werbe mit den Botschaften seiner Führer weltweit um Mitglieder, sagte der Senatsvorsitzende Wolfgang Siolek in der Urteilsbegründung. Der Iraker habe diese Botschaften weitergegeben und mit befürwortenden Kommentaren versehen. In Reden von Osama bin Laden und Ayman al-Zawahiri habe er die Terroristen als seine Brüder bezeichnet und sich somit als «uneinsichtiger fanatischer Kämpfer» für eine extremistische Ideologie dargestellt. Er habe sich «als Multiplikator in den Dienst von Al Qaeda» und deren Tochterorganisation im Irak gestellt.

Al-Kaida-Botschaften zu eigen gemacht

Richter Siolek listete minutengenau auf, wann der Iraker in dem Chatroom Internet-Links herausgab oder Botschaften abspielte. In befürwortenden Kommentaren habe der Iraker etwa von «einer fantastischen Sammlung von Video- und Audioaufnahmen» gesprochen. Dem im Irak getöteten Al Sarkawi habe er gewünscht, dass ihn Gott «im obersten Himmel mit anderen Märtyrern» aufnehme.

«Das geht über den Bereich der straflosen Sympathiewerbung hinaus», erklärte der Vorsitzende. Der Zweck, neue Mitglieder oder Unterstützer für Al Qaeda zu gewinnen, habe im Vordergrund gestanden. Eine tatsächliche Werbung von Mitgliedern oder Unterstützern habe man zwar nicht nachgewiesen. Strafbar sei aber auch der erfolglose Versuch.

Bundesanwaltschaft zeigt sich zufrieden

Das Internet sei für Al Qaeda eine «weltweite Plattform zur Erzeugung eines Klimas der Angst», sagte der Richter. Das Netz sei «insoweit integraler Bestandteil terroristischer Bedrohungen». Im Internet verbreitete Erfolgsberichte förderten die Bereitschaft zu Spenden für Al Qaeda.

Die Verurteilung zu drei Jahren Haft diene «auch als warnendes Signal für Nachahmer», betonte Siolek. Der Angeklagte habe sich in seinem Schlusswort selbst als fanatischer Kämpfer dargestellt. Seine extremistische Einstellung sei auch in abgehörten Telefonaten mit Verwandten im Irak deutlich geworden. Den Freiraum in der Bundesrepublik habe der Iraker für eine menschenverachtende Ideologie missbrauchen wollen. «Es bleibt nur zu wünschen, dass er nach seiner Haft sofort abgeschoben wird», verlangte der Senatsvorsitzende.

Pilotverfahren zur Internet-Propaganda

Oberstaatsanwalt Peter Ernst von der Bundesanwaltschaft hatte auf drei Jahre und zehn Monate plädiert. Er will im Gegensatz zu Verteidiger Klaus Rüther aber keine Revision einlegen, die dieser gleich im Gerichtssaal ankündigte.

Mit diesem Urteil ende ein Pilotverfahren, in dem es erstmals um die Werbung im Internet für ausländische Terrorgruppen ging, sagte der Vorsitzende des Staatsschutzsenates, Wolfgang Siolek.

Arbeitsloser Familienvater wurde überwacht

Mehr als ein Jahr lang hatten Ermittler den arbeitslosen Familienvater überwacht, sein Telefon abgehört und den Internetverkehr beobachtet. Im Herbst 2006 wurde er schließlich festgenommen und sitzt seither in Untersuchungshaft. Immer wieder hatte er in dem Chatroom «Al Ansar» Hassbotschaften der Anführer von El Kaida verbreitet.

Die Bundesanwaltschaft zeigte sich dagegen zufrieden. «Erstmals hat ein deutsches Gericht den Bereich der islamistischen Aktivitäten im Internet aufgearbeitet und gezeigt, dass sie auch nach deutschen Recht strafbar sind», sagte Oberstaatsanwalt Peter Ernst. Man werde voraussichtlich keine Revision einlegen. (AP, dpa)
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BeitragThema: Re: Urteil in Celle-Internet-Dschihadist muss ins Gefängnis   Urteil in Celle-Internet-Dschihadist muss ins Gefängnis Uhr_076Do Jun 19, 2008 9:38 pm

.............und warum müßen keine Nazis in den Knast die Hetze betrieben und für braunen Dreck werben? Mad
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