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BeitragThema: Urteil:Rassist auf freiem Fuß   Urteil:Rassist auf freiem Fuß Uhr_076Do Jun 12, 2008 2:06 pm

Rassist auf freiem Fuß


Ein Mainzer Gericht hat einen 20-Jährigen freigesprochen, der an der Attacke auf zwei Afrikaner beteiligt gewesen war. Nur weil die Opfer ihn nicht identifizieren konnten, kam der von seinen Kumpanen belastete Mann ohne Strafe davon.

Im Prozess um einen rassistischen Angriff auf zwei Afrikaner bei einem rheinhessischen Weinfest ist ein fünfter Angeklagter freigesprochen worden. Damit entsprach das Jugendschöffengericht in Mainz am Donnerstag dem Antrag von Staatsanwaltschaft und Verteidigung. Die Opfer hatten den 20-Jährigen nicht als Täter identifizieren können. Die Urteile gegen die vier Mitangeklagten waren bereits Ende Mai gesprochen worden. Drei von ihnen hatten Bewährungsstrafen erhalten.

Die Anklage hatte dem 20-jährigen Mainzer und seinen Freunden im Alter zwischen heute 18 und 30 Jahren vorgeworfen, beim Weinfest im rheinhessischen Guntersblum im August 2007 die späteren Opfer im Alter von 27 und 40 Jahren zunächst mit «Scheiß Nigger, euch machen wir platt» verbal angegriffen zu haben. Etwas später attackierten sie die beiden Männer, wobei der 40-jährige Deutsche ägyptischer Herkunft mit dem Hals einer abgebrochenen Weinflasche schwer an der Hand verletzt worden war. Sein sudanesischer Freund wurde am Kopf verletzt.

«Die Anklage war gerechtfertigt», betonten Richter und Staatsanwalt am Donnerstag. Ein hinreichender Tatverdacht bestehe noch immer. Die ursprünglich von einem Mitangeklagten bei der Polizei gemachte Aussage «Wir haben alle mitgemacht» sei aber nicht ausreichend konkret gewesen. Die Opfer selbst hatten den 20-Jährigen im Prozess nicht als Täter identifizieren können.

Vier der Angeklagten hatten Teilgeständnisse abgelegt und sich per Handschlag bei ihren Opfern entschuldigt. Sie waren Ende Mai zu Bewährungsstrafen zwischen acht Monaten und eineinhalb 8 und 18 Monaten wegen gemeinschaftlich begangener schwerer Körperverletzung verurteilt worden. Außerdem müssen sie Schmerzensgeld in Höhe von insgesamt 8000 Euro an die Opfer zahlen. Ein 18-jähriger Schüler wurde verwarnt. Das Verfahren gegen den 20-Jährigen musste abgetrennt werden, weil sein Verteidiger aus privaten Gründen im Mai verhindert war. (dpa)
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