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 Unerwünscht im Mutterland

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BeitragThema: Unerwünscht im Mutterland   Unerwünscht im Mutterland Uhr_076Mi Jul 09, 2008 8:34 pm

Unerwünscht im Mutterland


Wie die Behörden mit Hochmut, Ignoranz und frechen Lügen Kinder deutscher Mütter und ausländischer Väter noch immer als unliebsame Fremde abstempeln – späte Folge eines frauenfeindlichen Gesetzes aus der Kaiserzeit


Als er Anfang 2002 nach Deutschland kam, glaubte Michael Samir al-Ayash, dass alles ganz schnell gehen würde. Dass er ein Aufenthaltsrecht und einen deutschen Pass bekommen und er sich ohne Hindernisse in seinem Geburtsland, dessen Sprache seine Muttersprache ist, würde niederlassen können.

Strapazen und Schikanen hatte er schließlich genug hinter sich. Ohne Papiere hatte er sich auf dem Landweg vom Irak nach Deutschland durchgeschlagen. Auf den Ladeflächen von Lastwagen hatte er sich versteckt, Schläge und Tritte hingenommen. Tausende Dollars hatte er den Menschenschleusern gezahlt, nachdem ihm von der deutschen Botschaft in Amman ein Visum verweigert worden war.

Er kam zu spät, um seine Mutter noch einmal zu sehen. Karin al-Ayash, geborene Brelle, war inzwischen in einem Hamburger Krankenhaus an Krebs gestorben. Aber wenigstens den Verlust zu verarbeiten, würde er nun Muße haben, dachte er, denn seine Odyssee schien erst einmal vorbei.

Bei den Ämtern seiner Geburtsstadt Hamburg besorgte er sich die nötigen Papiere, um sich auszuweisen: Familienbuch, Geburtsurkunde. In Deutschland werden solche Dokumente sorgfältig gespeichert und verwaltet, das wusste er. Das Bezirksamt Hamburg-Nord erteilte ihm schriftlich Auskunft über seine Staatsbürgerschaft. „Zum Zeitpunkt Ihrer Geburt hatten Sie die deutsche Staatsangehörigkeit, da Sie sie von Ihrer Mutter geerbt haben,“ hieß es knapp und klar.


In seiner Auskunft war der Standesbeamte womöglich seinem natürlichen Rechtsempfinden oder den Gleichheitsprinzipien des Grundgesetzes gefolgt, nicht aber dem Gesetz. Die Auskunft war falsch.

„Daraus wurde ein Albtraum,“ sagt Michael Samir al-Ayash, dessen Staatsangehörigkeit in den Augen deutscher Bürokraten allein von seinem irakischen Vater bestimmt wird. Sein Pech ist, dass er sechs Monate zu früh, nämlich am 1. Juli 1974 geboren wurde. Die Studentenbewegung hatte da zwar schon den Muff aus den Talaren geklopft und Alice Schwarzer die Emanzipation der Frau verkündet. Aber Paragraf 4 des Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetzes von 1913 hatte nicht nur die Weltkriege, sondern auch die ersten Jahrzehnte der Bundesrepublik und den revolutionären Rausch der 68er überdauert. Eine verheiratete Mutter konnte demnach in Deutschland ihre Staatsangehörigkeit nicht an ihre Kinder vererben. So hatte es Wilhelm, von Gottes Gnaden deutscher Kaiser, verordnet, und so blieb es bis zum 31. Dezember 1974.

Um zunächst in Deutschland bleiben zu können, hatte Michael Samir deshalb fast 90 Jahre nach Erlass des kaiserlichen Gesetzes keine andere Wahl, als in seinem Geburtsland einen Asylantrag zu stellen. An die erste Vernehmung erinnert er sich noch gut. Sie lief auf deutsch. Am Ende habe der Beamte gelacht: „Sie sind der erste Deutsche, der in Deutschland einen Asylantrag stellt.“

TEIL 2

In das Antragsdeckblatt schrieben die Beamten vom Bundesamt für Migration freilich etwas ganz anderes. Unter „Volkszugehörigkeit“ steht dort „Araber“, als „1. Sprache“ wird „arabisch“ aufgeführt. Eine „2. Sprache“ sei „unbekannt“.

„Unbekannt?“ Michael Samir spricht perfekt deutsch mit einer leichten Hamburger Färbung. „Meine Mutter hat mir deutsche Kinderlieder beigebracht. Sie hat mir Hänsel und Gretel und andere Geschichten vorgelesen, als ich klein war“, erzählt er. „Ich bin Deutscher.“
Aber Michael Samir al-Ayash ist „nach Aktenlage“ ein arabisch sprechender Asylbewerber aus dem Irak, wo er mit seinen Eltern gelebt hatte. Und so wird er behandelt. Er wird in einem Asylbewerberheim in Nordrhein-Westfalen untergebracht. Als er in einem anderen Kreis eine Arbeit findet und deswegen umzieht, wollen die Behörden ihn bestrafen. Ein Asylbewerber darf nicht einfach seinen ihm zugewiesenen Wohnort verlassen.

Michael Samir nimmt einen Anwalt. Fast 10.000 Euro gibt er aus, um mit den Behörden und vor Gericht um sein Existenzrecht in Deutschland zu kämpfen. Ohne Erfolg. Seine Asylanträge werden vom Bundesamt für Migration abgelehnt, Klagen scheitern vor dem Verwaltungsgericht Köln.

Jetzt ist er ausreisepflichtig. „Er muss zurück in den Irak,“ sagt Hans-Hermann Tirre von der Verwaltung des Rhein-Erft-Kreises, wo er als abgewiesener Asylbewerber lebt. Allein weil es keine Flugverbindungen von Deutschland nach Bagdad und damit zurzeit einen faktischen Abschiebestopp in den Zentralirak gibt, ist Michael Samir noch in Deutschland. „Wir vollziehen diese Ausreiseverpflichtung, wenn uns signalisiert wird, es geht,“ legt Tirre nach. Für den leitenden Beamten ist das „ein ganz normaler Fall.“

Otto Entrup ist von der CDU. Er schüttelt sein schlohweißes Haupt. „Unverständlich,“ kommentiert er den Umgang der Behörden mit dem Fall Michael Samir. Für den ehemaligen Bundestagsabgeordneten und Rechtsanwalt aus dem Sauerland ist der junge Mann kein Fall für die Abschiebung in den Irak, sondern für die rasche Einbürgerung.

Entrup saß 1974 im Bundestag. Er wollte Absurditäten wie den Fall von Michael Samir von vornherein verhindern. In der Debatte um die Änderung des verfassungswidrigen Gesetzes aus der Pickelhaubenzeit plädierte er dafür, allen bereits geborenen Kindern deutscher Mütter und ausländischer Väter – damals zählte man mehr als 200.000 – rückwirkend die deutsche Staatsangehörigkeit zu verleihen. Aber Entrup scheiterte an der damaligen sozialliberalen Koalition, die den Betroffenen eine dreijährige Frist setzte, während der sie formell erklären mussten, Deutsche werden zu wollen.

Diese Frist verstrich von den meisten unbemerkt. Dass dies so kommen würde, wussten die Abgeordneten parteiübergreifend, wie aus den Bundestagsprotokollen vom 5. Dezember 1974 hervorgeht. Die Protokolle sind ein bedrückendes Dokument parlamentarischen Versagens.

TEIL 3

„Tragödien sind durch diese mutlose, nicht weitsichtige und systematisch falsche Entscheidung des Bundestages hervorgerufen worden,“ meint der Rechtsanwalt Fred Hullerum. Er weiß, wovon er spricht, denn er vertritt die Lüneburgerin Ingrid Ben Mira, deren Sohn Ralf 1979 als kleines Kind vom Vater nach Tunesien entführt wurde. Seitdem kämpft sie um ihren Sohn, nicht mit der Hilfe, sondern gegen den Widerstand der deutschen Behörden.

Ralf gilt nicht als Deutscher, weil er vor 1975, nämlich am 19. November 1974 geboren wurde und sein Vater Tunesier ist. Vergeblich hat die Mutter versucht, ihn nach Deutschland zu holen, solange er Kind war. Vergeblich bemüht sich Ralf um einen deutschen Pass, seit er erwachsen ist. Selbst ein Einreisevisum wird ihm vom Auswärtigen Amt und der Stadt Lüneburg verweigert. „Das hat mein Leben kaputt gemacht,“ sagt Frau Ben Mira. Ein psychiatrisches Gutachten bescheinigt ihr Arbeitsunfähigkeit. „Langjährige depressiv-neurotische Entwicklung ..., die durch ein persönliches Verlusterlebnis ausgelöst wurde,“ heißt es in der Diagnose.

Hunderte, wahrscheinlich Tausende ähnlicher Fälle gibt es. Aber der Staat bleibt hart. „Keinen Bedarf“ sieht das Innenministerium für eine Gesetzesänderung und führt aus: „Den Betroffenen steht es frei, die deutsche Staatsangehörigkeit im Rahmen des geltenden Staatsangehörigkeitsgesetzes zu erwerben.“ Blanker Zynismus, wenn man diesen Satz an der Realität misst. Die heutige CDU stört das nicht. Ihr innenpolitischer Sprecher Hans-Peter Uhl pflichtet dem Ministerium bei. Gleichgültigkeit herrscht auch in den übrigen Fraktionen.

„Bitte helfen Sie mir,“ ruft in klarem Deutsch eine verzweifelte Frauenstimme ins Telefon. Nuha Salman ist mit ihren drei kleinen Kindern 2006 aus dem Irak ins syrische Aleppo geflohen. Bis 2006 hatte sie mit ihrer deutschen Mutter und ihrem irakischen Vater im kriegszerstörten Bagdad gelebt. Dann kam ein Anruf aus der deutschen Botschaft für die Mutter. Man empfehle ihr, den Irak zu verlassen, weil sie als Deutsche dort gefährdet sei.

Der Tochter wurde diese Fürsorge nicht zuteil, denn sie gilt nicht als Deutsche. Ihr blieb keine andere Wahl als das Flüchtlingselend im benachbarten Syrien. Auf ein Visum nach Deutschland hat auch sie keine Chance.

Otto Entrup sieht den Staat in der Pflicht, mit einer Gesetzesänderung solchen Irrsinn endlich zu stoppen. Wer gehört zu Deutschland? Wer bildet die Nation und was ist der Rechtsstaat? Dürfen Frauen noch immer diskriminiert werden, nur weil sie einen Ausländer geheiratet haben, – und ihre Kinder gleich mit?

„Wir sind heute eigentlich viel weiter,“ sagt Anwalt Hullerum und verweist auf das von Rot-Grün 1999 verabschiedete neue Staatsbürgerschaftsrecht. „Zwei Ausländer können in Deutschland, wenn sie gut integriert sind, einen Deutschen zeugen. Da macht es keinen Sinn, die Abkömmlinge deutscher Mütter draußen vor der Tür stehen zu lassen.“ Aber noch streift das Ungeheuer von vorgestern ungebändigt durch deutsche Amtsstuben und Ministerien.

Ein Fernsehbeitrag des Autors zu dem Thema läuft an diesem Donnerstagabend um 21.45 Uhr im ARD-Magazin Panorama
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