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 Karlsruhe erlaubt «Raucherclubs» in Bayern

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BeitragThema: Karlsruhe erlaubt «Raucherclubs» in Bayern   Karlsruhe erlaubt «Raucherclubs» in Bayern Uhr_076Mi Aug 13, 2008 12:25 pm

Karlsruhe erlaubt «Raucherclubs» in Bayern

Das Rauchverbot in bayerischen Gaststätten ist mit dem Grundgesetz vereinbar. Damit wies das Gericht die Beschwerden zweier Wirte und einer Raucherin ab.

Der Gesetzgeber darf dem Gesundheitsschutz den Vorrang geben und ein absolutes Rauchverbot ohne Ausnahmen anordnen, heißt es in dem am Dienstag veröffentlichten Beschluss.

Ende Juli hatten die Richter die Rauchverbote in Baden-Württemberg und Berlin beanstandet, weil danach zwar Raucherräume für größere Lokale erlaubt, Ausnahmen für «Eckkneipen» mit nur einem Raum dagegen nicht vorgesehen waren. Dadurch werde die «getränkegeprägte» Kleingastronomie unangemessen benachteiligt, hieß es in dem Urteil.

Gericht rechtfertigt eingeschrännkte Berufsfreiheit

Zugleich hatte das Gericht jedoch die Zulässigkeit absoluter Rauchverbote klargestellt, weil dadurch alle Wirte gleich behandelt würden. Der Schutz der Bevölkerung vor Gesundheitsgefahren gehöre zu den «überragend wichtigen Gemeinschaftsgütern», so dass die Berufsfreiheit der Wirte eingeschränkt werden dürfe. Bayern ist bundesweit das einzige Land mit einem solchen strikten Rauchverbot.

Gegen die in Bayern verbreiteten «Raucherclubs» sowie die vorübergehende Ausnahmeregelung für Festzelte erhob das Karlsruher Gericht keine Einwände (Az: 1 BvR 3198/07 u. 1431/08 - Beschluss vom 6. August 2008). Nach den Worten einer Kammer des Ersten Senats führen die Clubs nicht zu einer Ungleichbehandlung der Gastwirte. Ihre Berufsfreiheit werde dadurch nicht verletzt, weil jeder Betreiber eines Lokals die gleiche Möglichkeit habe, einen solchen Club einzurichten.

Übergangsregelung noch bis zum Jahresende

«Raucherclubs» werden von den bayerischen Behörden akzeptiert, weil das Rauchverbot nur für «öffentlich zugängliche» Gaststätten gilt. Die Richter wiesen allerdings darauf hin, dass ein Club einen festen Mitgliederbestand haben muss und nicht der «Laufkundschaft» an der Tür den schnellen Erwerb der Mitgliedschaft ermöglichen darf.

Auch durch die Ausnahme für Festzelte werde das grundsätzlich strikte Rauchverbot nicht infrage gestellt, befand das Gericht. Denn die Übergangsregelung laufe zum Jahresende aus.

Grundsatzurteil vom 30. Juli

Der Würzburger Kläger betreibt ein Lokal, in dem fast nur Wasserpfeifen geraucht werden. Die zweite Beschwerdeführerin, eine Wirtin aus München, beklagt Umsatzeinbrüche um mehr als 20 Prozent und sieht ihre Existenz gefährdet. Außerdem klagte eine Raucherin.

Nach dem Grundsatzurteil vom 30. Juli, das indirekt die Gesetze fast aller Bundesländer betrifft, müssen die Gesetzgeber bis Ende 2009 Neuregelungen erlassen. Die Diskussion in den Ländern hat bereits begonnen, erste Weichenstellungen werden im Herbst erwartet. Bis dahin sind kleine «Ein-Raum-Kneipen» unter bestimmten Voraussetzungen vom Rauchverbot ausgenommen. (dpa)


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