1341`Abdulmuttalib Ibn `Abdullâh (r) berichtete, dass der Gesandte Allâhs (s) gesagt hat:"Amüsiert euch* und spielt Spiele**. Ich verabscheue jedwede Härte in eurer Religion."* ilhû (arab.): Imperativ Pl. von Zeit vertreiben** al`abû (arab.): Imperativ Pl. von spielen(Bayhâqî)
Palästinforum
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Die Zukunft hat viele Namen.Für die Schwachen ist sie die Unerreichbare,für die Furchtsamen ist sie die Unbekannte,für die Tapferen ist sie die Chance.
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Hadith
1355 » Ibn `Amr (r) berichtete:>> Allâhs Gesandter (s) hat gesagt:"Wünsche deinem Nächsten Wohlergehen, so dass es auch dir wohl ergeht." <<(Bukhârî, Muslim)
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..... Admini Mudschi 2.Admin Malidudu Moddi Mara Moddi Djamila
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Thema: Unterhalt trotz Ganztagskita oder Schule Do Jul 17, 2008 5:27 pm
Urteil: Unterhalt trotz Ganztagskita oder Schule Neues Unterhaltsrecht: Bundesgerichtshof fällt erstes Urteil
Alleinerziehenden ist auch dann nicht zwingend ein Vollzeitjob zumutbar, wenn die Kinder ganztags in Kita oder Schule untergebracht sind. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. Es war das erste Urteil seit dem neuen Unterhaltsrecht.
Zwar sind nach dem seit Anfang des Jahres nach einer Trennung der Eltern Zahlungsansprüche für die Betreuung eines gemeinsamen Kindes in der Regel bis zum dritten Lebensjahr begrenzt. Laut Bundesgerichtshof (BGH) kann aber bei älteren Kindern für den betreuenden Elternteil eine so große Doppelbelastung entstehen, dass nur ein Teilzeitjob zumutbar ist. Zu einem vollen Unterhaltsanspruch werde dies allein jedoch im Regelfall nicht führen.
Eheähnlich reicht aus
Für eine Verlängerung des Unterhalts über die obligatorischen ersten drei Jahre nach der Geburt hinaus können neben den Belangen des Kindes selbst dem Urteil zufolge auch "elternbezogene Gründe" eine Rolle spielen. Diese könnten auch bei unverheirateten Elternpaaren zum Tragen kommen, wenn ihre Beziehung "einer Ehe vergleichbar war, also bei längerem Zusammenleben oder bei einem gemeinsamen Kinderwunsch".
Eine möglicherweise nach dem Kindesalter abzustufende Erwerbspflicht für Alleinerziehende genauer zu bestimmen, überließ der BGH den Instanzgerichten. Die Entscheidung ist das erste höchstrichterliche Urteil auf Basis des seit Jahresbeginn gültigen neuen Unterhaltsrechts.
Gericht muss nacharbeiten
Im konkreten Fall ging es um eine unverheiratete Mutter zweier sieben und zehn Jahre alter Kinder. Die Frau forderte von ihrem Ex-Partner gut 1300 Euro "Betreuungsunterhalt" pro Monat - was dieser unter Verweis auf das neue Unterhaltsrecht ablehnte.
Der BGH verwies das Verfahren an das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf zurück. Das OLG muss nun prüfen, ob der Umfang, in dem die Mutter selbst für ihren Unterhalt sorgen muss, nach dem Alter der Kinder gestaffelt werden kann.